01.06.2017, 12:26
(01.06.2017, 12:17)Paul schrieb: Leider werden die zusätzliche Privatisierungsschranken im Grundgesetz nicht näher beschrieben.
Wenn der Bund Eigentümer der Infrastrukturgesellschaft Verkehr laut GG bleiben muss, ist eine Privatisierung ausgeschlossen.
Der private Bau von Autobahnen hat nichts mit der Privatisierung der Bundesautobahnen zu tun. Die bekommen dann für eine gewisse Zeit die Einahmen aus der Maut. Die A8 ist ein Beispiel dafür.
Ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass durch die Änderung des GG die grundsätzliche Möglichkeit der Privatisierung geschaffen wird (Auslagerung des Betriebs in eine privatrechtliche GmbH) und parallel ein "einfaches" Gesetz verabschiedet wird, welches dies (vorerst) verhindern soll. Dann könnte man zu einem späteren Zeitpunkt durch eine einfache Gesetzesänderung ohne 2/3-Mehrheit der Infrastruktur-Privatisierung sämtliche Schleusen öffnen.
Das mit der Maut ist m. E. wieder eine ganz eigene Geschichte. Aber ich gebe gerne zu, dass ich bei dem Sachverhalt nicht so ganz durchsteige und mich hier auf die Aussagen von S. Wagenknecht verlasse, die ich für glaubwürdig halte.
Martin