27.05.2017, 14:02
(27.05.2017, 13:44)PuK schrieb: So, wie die Zeugen Jehovas meinen, schriftlich verfügen zu können, dass das Kind keine Bluttransfusion bekommen darf. Manche finden sogar einen irgendeinen Notar, der ihre Unterschriften unter so einem sittenwidrigen Schriftstück beglaubigt.
Das ist ein eindeutiger Missbrauch des Sorgerechts, seinem Kind die bestmögliche medizinische Behandlung zu verweigern. Und jeder Arzt wird sich über so einen Zettel, ob beglaubigt oder nicht, hinwegsetzen, wenn das Kind unbedingt eine Transfusion braucht, um zu überleben. Und zwar auch, weil er sonst u.U. seine Approbation los ist, wenn das Kind stirbt.
Nein, alles, auch die elterliche Sorge hat seine Grenzen. Oder warum gibt es bei uns nicht nur Schulen, sondern auch eine Schulpflicht? Weil es sicher, gerade am Anfang, viele Eltern gab, die ihr Kind lieber bei der Mitarbeit auf dem eigenen Bauernhof gesehen hätten als in der Schule. Man muss die Leute eben manchmal zu ihrem Glück zwingen.
Nein, nicht wie die Zeugen Jehovas. Denn in den Fällen ist das Kind krank und eine Hilfsleistung wird verweigert. Im Fall Impfpflicht ist das Kind eben nicht krank, könnte auch überhaupt niemals erkranken, im Gegenteil wird ihm eine Körperverletzung zugefügt, die es zu diesem Zeitpunkt nicht braucht infolge dessen es u.U. überhaupt erst erkranken kann.
Wenn Vergleich dann eher wie der mit der Unzulässigkeit des Abschusses eines Flugzeugs um mittels geopferter 100 Menschenleben 20.000 retten zu können. Der Staat darf eben nicht Menschenleben gegeneinander abwägen. Bei einer Wahrscheinlichkeit eine Masernerkrankung zu 70 % völlig ohne Komplikationen zu überstehen und auch noch zu einem hohen ohne sehr folgenreiche, glaube ich kaum, dass das unsere Verfassung das Recht auf körperliche Unversehrtheit opfern wird.
Fern bleiben Müssen von Kindergärten, Schulen, Sportveranstaltung - okay.