26.05.2017, 13:49
(26.05.2017, 12:54)PuK schrieb: Solche Kinder können also auch z.B. auf der Fahrt in den Kindergarten im Bus erwachsene Leute mit Masern anstecken. Das ist juristisch gefährliche oder sogar schwere Körperverletzung
Wie ist das eigentlich bei TBC, die ist ja noch gefährlicher als Masern?
Dann müsste das ja auch gefährliche Körperverletzung sein, was die Flüchtlinge machen wenn sie untertauchen? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Aber wahrscheinlich hat man die aus Donauwörth einfach nicht gekriegt und jetzt bekommt man die Quittung. Das gibt jedenfalls schon zu denken, oder?
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