19.04.2017, 21:10
(19.04.2017, 20:55)Klartexter schrieb: Das Grundgesetz hat rein gar nichts mit dem Judenberg zu tun.
Doch, natürlich. Er liegt im Geltungsbereich desselben.
Und was du mit Grundrechten willst, weiß ich nicht. "Eigentum verpflichtet" ist kein Grundrecht, sondern ein allgemeiner Grundsatz sämtlichen deutschen Rechts. Quasi eine Betriebsanleitung für den Gesetzgeber, die dann im Baurecht (und auch überall sonst im Recht) ihren Niederschlag dergestalt finden sollte, dass etwa die Allgemeinheit eine private Baustelle schließen lassen kann, wenn sie die Umgebung über Gebühr beeinträchtigt und vor allem nicht mehr damit fertig wird. Ich meine, bauen die da Schloss Neuschwanstein oder warum dauert das so lange? Ich sehe da immer nur Arbeiter ziellos rummurksen. Und das eben schon seit Jahren. Die müssten längst fertig sein damit, fast egal, was es ist. Da wird man ja wohl leicht indigniert sein dürfen, wenn jetzt auch noch die Stadt mitspielen will beim lustigen Spiel "Verbarrikadiere die Innenstadt!".
Der Artikel allerdings wird viel zu selten angewendet, deshalb weiß kaum noch einer, gerade in Politikerkreisen, was Art. 14 GG im Grunde bedeutet, das ist leider richtig...