06.04.2017, 15:46
(06.04.2017, 15:37)EvaLuna schrieb: Hier geht's doch um eine GmbH & Co. KG ?
Zitate aus dem 2. Link Ihres Beitrages:
Zitat:
...
- SafeInvest KG: Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG
- SafeInvest 2. KG: Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG
Zusätzliche Aufklärungspflichten bei Investitionen in Kommanditgesellschaften
Beteiligt sich der Anleger an einer Kommanditgesellschaft (KG), wie im Fall Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG und SafeInvest 2. KG, so sind zudem die Gründungsgesellschafter bzw. unter Umständen auch die Treuhandkommanditisten dazu verpflichtet, neu beitretende Gesellschafter vollständig und zutreffend aufzuklären. Andernfalls sind sie ebenfalls zum Schadensersatz verpflichtet.
Zitat:Zitat Wikipedia:
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) ist im deutschen und österreichischen Recht eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft .
Hier der Link zur Definition aus dem Gabler Link