02.04.2017, 12:22
(02.04.2017, 11:25)messalina schrieb: In anderen Lebensbereichen ist es ja eigentlich immer so, dass ein Widerspruch möglich ist, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Also dass man eine Entscheidung überprüfen lassen kann, z.B. wenn ein Flüchtling nicht anerkannt wird.
Hier sollte man genauso die Möglichkeit haben, nach einer 2-Minuten-Ablehnung noch einen "Widerspruchsarzt" sehen zu können, vielleicht als IGEL-Leistung? Dann dauert es eben 4 Minuten, aber krasse Fehldiagnosen könnten vielleicht aufgedeckt werden.
PS: Wo geht man eigentlich hin, wenn man wie Maybrit Illner im Haushalt auf's Kinn fällt und da eine Platzwunde hat, die aus kosmetischen Gründen eigentlich gleich genäht werden müsste, aber mit Pflaster auch alleine verheilt, nur mit Narbe? Und gibt es da Unterschiede zwischen Frauen und Männern bezüglich kosmetischer "Indikatiion" für die Notaufnahme? So wie Maybrit Illner aussieht, hat sie nur ein Pflaster genommen glaube ich.
Sie dürfen ganz sicher davon ausgehen dass derzei keine Notaufnahme dieses Vorgehen praktizieren wird solange nicht klar ist welche Konsequenzen damit verbunden sind.
Das Risiko dabei etwas zu übersehen ist viel zu groß und derzeit weiß noch niemand ob ein Nichteinhaltung des Verfahrens Konsequenzen für die Klinik hat.
Lediglich die Absenkung der Notfallpauschale von ca 40,€ auf die 4,74€ ist vorstellbar sollte sich im Nachhinein (nicht nach 2 Minuten) herausstellen dass dies auch im niedergelassenen Bereich händelbar gewesen wäre.
Was dann unter diesem Kostendruck passieren wird kann man sich dann selbst ausmalen.
Apropos Fehldiagnosen, die würden bei 2 Minuten Untersuchungen ganz sicher eher die Regel sein denn die Ausnahme.
Und ob Sie sich dann auch noch in eine andere Klinik begeben um eine solche Entscheidung überprüfen zu lassen respektive eine Zweitmeinung einzuholen stelle ich mal dahin.
Ach ja, kosmetische Gründe sind keine Kassenleistung.
Indikation für eine Notaufnahme sind lediglich staionäre Notwendigkeit oder Behandlungsmaßnahmen die entweder nur stationär oder schnell erbracht werden müssen wegen Gesundheitsgefahren.
Eine Notaufnahme ist definitiv kein Wunschkonzert.