29.03.2017, 18:05
(28.03.2017, 13:44)Don Cat schrieb: Ausweisen, das Handy-Bürscherl! :rolleyes:
Erst einmal für die Beleidigung ein ordentliche Strafe aufbrummen. Dann eine ordentliche Strafe für die Gefährung an Kö aufbrummen. Außerdem das Finanzamt über die beschlagnahmten DVD informieren. Das Finanzmat könnte doch Steuer finden, die er nicht gezahlt hat. Seine Einkommensverhältnisse sind sicherlich für das Finanzamt spanndend.