05.03.2017, 18:42
(05.03.2017, 18:18)leopold schrieb: Gerade lese ich aber, dass das nicht stimmt.
In Art. 8 GG .../...
Zudem gilt § 47 Aufenthaltsgesetz
Schließlich könnte die Bundesregierung einem ausländischen Politiker jederzeit die Einreise verwehren. Das ist völkerrechtlich so geregelt.
Es gibt also jede Menge Möglichkeiten einzuschreiten. Es stellt sich aber immer noch die Frage, ob dies politisch zielführend oder doch eher kontraproduktiv wäre. Jetzt wirft Erdogan Deutschland "Nazi-Praktiken" vor. Damit dürfte klar sein, dass er die Eskalation unbedingt will. Man sollte ihn einfach schwätzen lassen.
Erstmal Danke für die Fundstellen. Außenminister Kurz hat das auch so für Österreich dargelegt.
Sie meinen, man könnte Erdogan & Co. auflaufen lassen, indem man sie hier auftreten läßt, um sich selbst bloßzustellen. Hübscher Gedanke, mir nicht unsympathisch. Was aber, wenn das Schule macht und sich andere Dompteure auf das gleiche berufen? Irgendwo ist Schluß; und bei mir wäre das jetzt. Wir sind doch kein Zirkus, wo jedes exotische Tier in die Manege darf. Am Nasenring vielleicht.