05.03.2017, 17:54
Hat ein ausländischer Politiker einen Rechtsanspruch, im Ausland für Wahlkampfzwecke und Verfassungsänderungen in seinem Land auftreten zu dürfen?
'Nicht erwünscht' ist verständlich genug ausgedrückt, seinen Bohei daheim aufzuführen, wenn er schon nicht darauf verzichten kann.
'Nicht erwünscht' ist verständlich genug ausgedrückt, seinen Bohei daheim aufzuführen, wenn er schon nicht darauf verzichten kann.