27.02.2017, 15:45
(27.02.2017, 15:39)Martin schrieb: Wäre zu begrüßen. Allerdings befürchte ich, dass es wieder kassiert wird. Die mir (laienhaft) bekannten Mordmerkmale (Heimtücke, Vorsatz usw.) scheinen bei objektiver Betrachtung nicht zu greifen.
Martin
Niedrige Beweggründe sind des Rätsels eine Lösung, bedingter Vorsatz die andere.
Wer einen Führerschein gemacht hat, ist mit den Risiken des Straßenverkehrs und seinen möglichen tödlichen Folgen bekannt gemacht worden, der Umstand, aus Spaß an der Freude den Tod anderer billigend in Kauf zu nehmen, dürfte als Eventualvorsatz durchgehen. Motto: Könnte zwar was passieren, aber scheiß drauf.
Wäre erfreulich, der BGH würde das auch so sehen.