14.02.2017, 16:11
(14.02.2017, 10:12)Serge schrieb: Das sagst du nun schon zum zweiten Mal. Darum würde mich schon interessieren, was sie sich dabei gedacht haben. Auch im Hinblick auf diese Pseudobeteiligung des Volkes, dessen Vertreter von den Parteien ausgewählt werden.
Kannst du alles hier nachlesen, Serge:
Zitat:Herkömmlich werden die Aufgaben und Befugnisse des Bundespräsidenten im Vergleich zu denen des Reichspräsidenten nach der Weimarer Reichsverfassung beschrieben. Der Reichspräsident wurde unmittelbar vom Volk gewählt; er war mit umfangreichen Befugnissen ausgestattet und stellte eine Art "Ersatzkaiser" dar. In parlamentarischen Krisensituationen sollte der Reichspräsident in der Lage sein, selbst die Staatsgeschäfte maßgeblich zu beeinflussen. Reichspräsident von Hindenburg nutzte diese Möglichkeiten gegen Ende der Weimarer Republik in unheilvoller Weise. Als historische Konsequenz entschied sich der Parlamentarische Rat dafür, die politischen Rechte des Bundespräsidenten stark zu begrenzen, ohne auf dieses Amt zu verzichten. Der Bundespräsident sollte weiterhin ein "Repräsentant der Volkseinheit" sein (vgl. Süsterhenn, in: Parlamentarischer Rat, 2. Sitzung, Sten. Bericht, S. 25; ferner Herzog, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 54 Rn. 28, Januar 2009; Fink, in: von Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 2, 6. Aufl. 2010, Art. 54 Rn. 2).
http://www.bundespraesident.de/DE/Amt-un...-node.html