08.02.2017, 09:46
(08.02.2017, 03:51)Athineos schrieb: Jawohl, man sollte das Kritikrecht abhängig machen vom IQ, von mindestens einer erfolgreichen Teilnahme an einer Schönheitskonkurrenz und einer persönlichen Erfolgsbiilanz.
Dann dehnen wir diese Kriterien auf das Wahlrecht aus ..... und wir hätten kein Unbehagen mehr über AfD-Anhänger nach Höckes Dresdenrede und andere Nazis!
Ach muss Höcke wieder herhalten?
Primitives Lustigmachen über eine Personst ist keine Kritik,
Sie haben schon verstanden um was es mir geht.
AFD Wähler sind in ihren Augen Bildungsfern. Wenn sich aber Bildungsferne unter der Gürtellinie über Trump äußern ist es für Sie in Ordung?