01.02.2017, 10:09
(01.02.2017, 09:07)TomTinte schrieb: Das ist aber im Juraforum umstritten.
Juraforum
Bei zwei Wohnsitzen wird man dann steuerlich getrennt verlangt. Diese Regelung macht aus meiner nur Sinn, wenn man auch zwei Hauptwohnsitze haben darf. Aber das dürfte die beiden nicht interessieren.
Ganz einfach:
Ehepaar wohnt an Ort A (für beide Erstwohnsitz), Mann beruflich bedingt unter der Woche an Ort B (Zweitwohnsitz) => steuer- und melderechtlich kein Problem.
Ehepaar wohnt an Ort A (Nur Frau Erstwohnsitz), Mann beruflich bedingt unter der Woche an Ort B (Nur Mann Erstwohnsitz) => steuerechtlich ok, melderechtlich nicht möglich, sonst gilt man als getrennt lebend, Info geht ans FA.
So isses. Egal was im Juraforum diskutiert wird.
Martin