16.01.2017, 14:47
(16.01.2017, 14:44)TomTinte schrieb: So ganz ganz einfach.
1.) B importiert von A aus dem nicht EU-Raum eine Ware. Es fällt EUSt an (in Dt. 7 bzw. 19%). B verkauft innerhalb des Land die Ware an C weiter. Es fällt Umsatzsteuer (in Dt. 7 bzw. 19%) an.
Wenn sie einen Artikel den sie aus dem Nicht-EU Land innerhalb des Landes weiterverkaufen dann:
Im Verkaufspreis von B, den C bezahlen muss, sind enthalten der Kaufpreis des Importes einschließlich EUSt + eventuell anfallen Zoll + Gewinn.
Trennung neuer Gedanke:
2.)Sie reden von Strafzollen beim Import.
Trump verteuert den Verkauf innerhalb der USA.
Import und Verkauf in den USA sind 2 unabhänige Rechtsgeschäfte.
und zu diesen speziellen Fall.