14.01.2017, 12:57
(14.01.2017, 12:27)leopold schrieb: Sie sprechen anderen das Recht ab, über die Zukunft zu spekulieren und tun es dann selbst wesentlich ausführlicher und weitreichender. Sie haben schon immer gerne andere für Verhaltensweisen kritisiert, die Sie selbst pflegen.
Wenn Sie das permanent machen, dann lassen Sie es mich halt auch mal machen.
Aber den wirklichen Fehler in meinen Überlegungen haben Sie nicht erkannt:
Wenn es ein Amtsenthebungsverfahren gibt und es mit Zweidrittelmehrheit des Senats zu einem Schuldspruch kommt, übernimmt der Vizepräsident das Amt bis zu den nächsten Präsidentenwahlen. Die Möglichkeit zu einer vorgezogenen Neuwahl des Präsidenten gibt es nicht (ebenso wenig wie zum Kongress).