10.01.2017, 19:00
(10.01.2017, 18:27)Sophie schrieb: Volksverräter.
Mit spöttischer Würdigung https://www.welt.de/kultur/article161038...icher.html
Die SZ http://www.sueddeutsche.de/kultur/sprach...-1.3326922 hält es für vertretbarverständlich...
das es ..>>Auf die genaue Bedeutung des Wortes kommt es denen, die es verwenden, gar nicht an. In der Jury-Begründung steht: "Als Vorwurf gegenüber PolitikerInnen ist das Wort in einer Weise undifferenziert und diffamierend, dass ein solcher Sprachgebrauch das ernsthafte Gespräch und damit die für Demokratie notwendigen Diskussionen in der Gesellschaft abwürgt."
Wer den Begriff benutzt, ist nicht an einer inhaltlichen Auseinandersetzung interessiert. Er will nicht reden, er will hetzen, aufwiegeln, Stimmung machen. In diesem Sinne ist "Volksverräter" im wortwörtlichsten Sinne ein Unwort, laufen dagegen doch alle weiteren Worte ins Leere. Und darauf hinzuweisen, ist eine gute Entscheidung.<<
vor allem ein Mundtotmachbegriff ist.
So ganz verstehe ich dich nicht, bzw. bin nicht sicher, ob ich dich richtig verstehe. Falls ich dich richtig verstehe, also die letzte Zeile des Zitats als deine Meinung interpretiere, meine ich, dass es ganz so einfach nicht ist.
Die Links habe ich überflogen. Jedes der beiden Medien schreibt wohl, was man als zahlender Leser davon erwarten darf.
Ich persönlich halte den Begriff nicht für ein "Unwort". Da gäbe es viel unwörterige Unwörter.
Es gibt ihn durchaus noch, den Tatbestand des Volksverrats. Es ist auch heutzutage nicht so, dass es ihn nur theoretisch oder moralisch gibt. Es gibt ihn heute, leicht umbenannt, juristisch als Hoch- bzw. Landesverrat (§§ 81 ff.) Und das kommt vor, auch hier in Deutschland, heute noch. Viel zu oft sogar. Nur sind die Täter häufig in Positionen, die es den weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften schwierig bis unmöglich machen, vernünftig zu ermitteln.
Zitat:Die Staatsanwaltschaft ist als Organ der Exekutive von den Gerichten unabhängig und den Richtern weder übergeordnet noch unterstellt. Sie ist jedoch, im Gegensatz zu den Gerichten, mit Beamten besetzt und hierarchisch gegliedert. An ihrer Spitze steht auf Landesebene an den Landgerichten ein Leitender Oberstaatsanwalt . Die Leitenden Oberstaatsanwälte der einzelnen Staatsanwaltschaften sind einem Generalstaatsanwalt an den Oberlandesgerichten unterstellt. Für die Dienstaufsicht und sämtliche Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der Staatsanwaltschaften ist das jeweilige Landesjustizministerium zuständig. Innerhalb dieser Hierarchie bestehen von unten nach oben Berichtspflichten sowie von oben nach unten Weisungsbefugnisse . Dabei ist der Weisungsgebende nicht an die Schriftform gebunden.
Quelle: Wikipedia
Insbesondere den letzten Satz des Zitats muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Es gibt hinterher nicht mal einen Aktenvermerk darüber, aufgrund wessen Weisung die Ermittlungen eingestellt wurden.