01.09.2023, 09:35
(01.09.2023, 09:28)Klartexter schrieb: Da wäre ich mir nicht so sicher, dass es sich hier um einen tatsächlichen Verstoss handelt. Denn in der LDO §14 heißt es auch:
Da täuscht du dich. Bei Jugendlichen bzw. Minderjährigen gehören auch solche Vorfälle vertraulich behandelt. Und danach auch, wenn man kein schleimiger und berechnender die Denunziant ist