01.09.2023, 09:28
(01.09.2023, 09:04)harvest schrieb:
Neben dem Verstoß gegen die LDO §14
Da wäre ich mir nicht so sicher, dass es sich hier um einen tatsächlichen Verstoss handelt. Denn in der LDO §14 heißt es auch:
Zitat:2Dies gilt nicht für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...V288393-14