30.08.2023, 08:58
(30.08.2023, 08:07)KuP schrieb: Ich habe keines davon bewertet nur geschrieben es ist was anderes, denn bei einem rechtsgültigen Freispruch kann man dafür nicht mehr angeklagt werden, gab es bisher keine Klage durchaus schon noch.
Sie verstehen den kleinen aber bedeutenden Unterschied?
Nachdem wir beide noch nicht wegen Mordes angeklagt wurden, fehlt uns der Freispruch um wirklich nicht als Mörder zu gelten?
Ah, ja.
Martin