14.07.2021, 17:35
(14.07.2021, 13:00)Klartexter schrieb: [...]
politische Gegner mal eben als Deppen zu bezeichnen. Sogar Gerichte sehen das noch im Rahmen der Meinungsfreiheit.
[...]
Das ist mir neu. Gut - "Depp" kann im bayerischen Raum, abhängig vom Zusammenhang und dem Tonfall sicherlich verschieden ausgelegt werden.
Wenn ich jemand von der Obrigkeit, z.B. einen Polizisten mit "Sie Depp, Sie" bezeichne, kann ich mir nicht vorstellen, daß ein Gericht milderende Umstände gelten lässt. Erste recht nicht beim "Du..."
Zitat:Lass niemals jemand wissen, was du denkst! (Der Pate)