10.07.2021, 12:19
(10.07.2021, 12:13)Klartexter schrieb: Sie scheinen ein seltsames Rechtsverständnis zu haben, Martin. Großbritannien ist während seiner EU-Mitgliedschaft diverse Verpflichtungen eingegangen, die auch nach dem Ausscheiden der Briten aus der EU weiter bestehen. Wenn Sie sich von Ihrer Frau scheiden lassen, dann müssen Sie trotz der Scheidung die gemeinsam eingegangenen Verpflichtungen erfüllen.
Offenbar ist nur die Höhe strittig und nicht die Forderung als solche. Das werden dann wohl Gerichte entscheiden oder man einigt sich auf einen Kompromiss. Dass die komplette Summe bezahlt wird, halte ich für sehr unwahrscheinlich.
(10.07.2021, 12:13)Klartexter schrieb: Und in Großbritannien merken auch die Bürger immer mehr, dass ihnen der EU-Austritt nicht die versprochenen Vorteile bringt. Auf Johnson kommen harte Zeiten zu....
Ja, die ersten Einwohner brechen aufgrund der Unterversorgung bereits mit Hungerödemen auf der Straße zusammen.
Martin