18.11.2020, 16:57
(18.11.2020, 14:54)jackson schrieb: Da sind Sie nicht auf dem Laufenden.farblich von mir
Vielleicht zu Info - auch für die, die glauben Beamte müssen den Mund halten:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/meinun...68633.html
Eine bewundernswerte Methode jemandem die Meinung zu geigen, wenn man zu feige ist,
diesen direkt anzusprechen.
"Der der" glaubt nicht daran, der kann lesen und Schlüsse daraus ziehen.
Im Text des zitierten Rechtsanwaltes steht mit schönen juristischen Worten das, was auch ich geschrieben hatte. Und diese Aussage gilt für Mitarbeiter der freien Wirtschaft wie auch für öffentlich Bedienstete/Beamte.
Zitat:... Grundsätzlich stehen einem Beamten dieselben Freiheitsrechte zu, wie jedem anderen auch. Allerdings liegt die Grenze der Freiheitsrechte dort, wo der Beamte zur Erhaltung des Beamtentums eine Verpflichtung hat, die insgesamt höher wiegt. ....
Daraus haben sich zahlreiche konkrete Grundsätze für das Beamtentum entwickelt, zum Beispiel:
- -----
- Verschwiegenheit über das Amt.
Wenn der Arbeitgeber/Dienstherr für dessen Aufgabenbereich "a" sagt, der Beamte meint, "b" sei der richtige Weg, dann ist er sogar verpflichtet, mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen.
Er verstößt aber gegen o.a. Pflichten, wenn er seine Meinung öffentlich ausquatscht!
...