07.10.2020, 12:27
(07.10.2020, 11:35)Martin schrieb: Warum sollte das Begehren zum Scheitern verurteilt sein, Klartexter? Die Fragestellung wird gerade juristisch geprüft und erst nach positiver Bewertung eingebracht. Es geht auch nicht um eine Verschiebung, sondern um einen Stopp und dann ggf. eine Umsetzung auf realistischem Niveau. Auch die Beibehaltung der bisherigen Spielstätten und eine anderweitige Nutzung des Theaters ist nicht vom Tisch. Das römische Museum hätte eine würdige Unterkunft verdient. Dann bräuchte man auch keine 4 Untergeschosse und sonstigen Ringelpiez.
Ungeachtet des juristischen Hintergrunds: Ob die Stadtregierung nach einem zu erwartendem, überwältigendem Ergebnis gegen die jetzige Lösung so weiterwursteln kann, glaube ich kaum.
Martin
Aus dem Artikel:
Zitat:Ziel der Initiatoren, die voraussichtlich am Donnerstag an die Öffentlichkeit gehen werden, ist ein Moratorium. "Sind Sie dafür, dass die Planung und weitere Auftragsvergaben der Theatersanierung sofort gestoppt werden und die Stadtverwaltung beauftragt wird, kostengünstigere Alternativen zu prüfen und vorzulegen?”, lautet die Fragestellung, die inzwischen von einer Anwaltskanzlei auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft wurde.
Und genau das führt dann zu weiteren Kostensteigerungen, abgesehen mal von der Tatsache, dass die Fragestellung auch in das Haushaltsrecht eingreifen würde, was laut Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern aber gar nicht statthaft ist:
Zitat:(3) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über Angelegenheiten, die kraft Gesetz dem ersten Bürgermeister obliegen, über Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung, über die Rechtsverhältnisse der Gemeinderatsmitglieder, der Bürgermeister und der Gemeindebediensteten und über die Haushaltssatzung.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...eSupport=1
Dann kommt auch noch der Absatz 9 der GO mit hinzu:
Zitat:(9) Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestanden.
Und das ist längst der Fall, auch von daher ist ein Moratorium Unsinn. Das hat sogar die Augsburger SPD begriffen, von der ja eigentlich der Gedanke eines Moratoriums kommt.