24.07.2020, 12:40
Zitat aus Computer Bild 16/2020, Seite 8
Zitat:Wer Andere in sozialen Netzwerken oder Internetforen wüst beschimpft, begeht unter Umständen Volksverhetzung. Das Oberlandesgericht Köln entschied in einem aktuellen Urteil, daß Äußerungen wie "Menschen zweiter KLasse", "minderwertige Menschen" oder "den Tieren nahestehend" nichts mit Meinungsfreiheit zu tun haben und deshalb diesen Straftatbestand erfüllen. Auf Volksverhetzung drohen bis zu 5 Jahre Hafte
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