19.07.2020, 08:25
(18.07.2020, 20:43)Martin schrieb: Offenbar läuft es auf ein Ratsbegehren hinaus. Ein „Augen zu und durch“ wird jedenfalls immer unwahrscheinlicher.
Martin
Aber vllt. auch nicht.
Könnte sein, dass in der GO / "Negativkatalog" der Stadt A. ersichtlich,
dass "diese Haushaltsangelegenheit" ausgenommen ist.