15.07.2020, 20:40
(15.07.2020, 20:26)Isidor schrieb: Es war zu dünn. Ansonsten hätte es eine Verhandlung gegeben.Farbe von nachgeschoben
Das Herr B. von seinen Freunden geschützt wird, ist durch rein gar nichts bewiesen. Dazu müsste es passiert sein. Das Gericht sagt klar nein. Es wird nicht einmal verhandelt.
Für jeden Ernst zu nehmen Demokraten sollte die Unschuldsvermutung bei der Bewertung oberstes Gebot sein.
Woher wollen Sie als Außenstehender wissen ob der Vorwurf dick oder dünn war?
Unterstellen Sie den Gerichten diese könnten nicht im Vorfeld schon erkennen,
dass B. ohne Zeugen nichts nachzuweisen ist?
Der Beklagte muss nix sagen was ihn weiter belasten würde,
der Zeuge verweigert obwohl er sicherlich Kenntnisse hat (ob so oder so)
dann besteht ein nicht "nachweisbarer" Beweis für den Schutz durch diesen.
Ist nicht strafbar.
Soviel Menschenkenntnis möchte ich Ihnen zutrauen.
Sicherlich ist B. mangels Beweisführung unschuldig.
Woraus schließen sie, dass dieses nicht auch von mir so gesehen wird?