04.10.2016, 14:14
(04.10.2016, 13:21)Phantomias schrieb: Bei einer normalen Wahl mögen Sie recht haben, nicht aber bei einer Wahl die einem Quorum unterliegt. Eines von Orbans Wahlzielen war eine möglichst hohe Wahlbeteiligung, er sprach zuletzt sogar davon, dass er "nur mit einer 100%igen Wahlbeteiligung wirklich zufrieden" sei. Sein Minimalziel war aber eine gültige Abstimmung zu dieser von ihm ausgerufenen "Schicksalsfrage der Nation".
Insofern war die Strategie der Orban-Gegner überaus erfolgreich und darauf kommt es in der Politik doch an. Der Pressespiegel der Zeitungen in aller Welt fällt verheerend für ihn aus: Er ist mit seiner Schicksalsfrage auf dem Bauch gelandet. Er weiß seit gestern, dass ihm auch in angeblichen Schicksalsfragen der Nation nicht mehr als die 40 Prozent folgen, die bisher schon seine eigene rechtspopulistische Partei und die mit ihm verbündeten Rechtsradikalen gewählt haben.
:)
Sie schrieben:
(03.10.2016, 20:02)Phantomias schrieb: Die Opposition rief dazu auf, die Abstimmung zu boykottieren oder ungültige Stimmzettel abzugeben.
(Hervorhebung von mir.)
Und der Knackpunkt meiner Antwort lag aber ganz woanders, in den Fußnoten, die Sie nicht mitzitiert haben.
Ich hole das kurz mal nach:
Zitat:* Übrigens ist die "Beteiligung" an einer Abstimmung etwas anderes als die "gültigen Stimmen" bei der Abstimmung.
Die Beteiligung ist naturgemäß höher als die abgegebenen gültigen Stimmen, wenn es um eine Massenveranstaltung geht und nicht um Leute, die das Abstimmen berufsmäßig machen. Bei Amateuren, die nur alle paar Jahre ihr Kreuzchen machen, läuft naturgemäß manchmal das eine oder andere schief.
Man müsste also Ungarns Wahlgesetze genau kennen, um zu wissen, ob eine ungültige Stimme als "nicht an der Abstimmung teilgenommen" oder als "teilgenommen, aber ungültig abgestimmt" gewertet wird.
Ich hätte übrigens als Gesetzgeber die zweite Alternative gewählt. Nur sie bildet die Teilnahme- und Abstimmungsverhältnisse richtig ab. (Dafür, dagegen, ungültig, und das alles in absoluten Zahlen. Aber teilgenommen haben sie alle. Jeder, der einen Stimmzettel in die Urne geworfen hat.)
(Hervorhebung hier wiederum von mir.)
Wie gesagt, die zweite Alternative ist die Sinnvollere. Ich könnte mir eigentlich nicht vorstellen, dass ein vernünftiger Gesetzgeber die, die zwar bei der Abstimmung waren, aber keine gültige Stimme abgegeben haben, sondern nur eine ungültige, mit unter diejenigen fallen lässt, die gar nicht da waren und weder gültig noch ungültig abgestimmt haben. Wäre das ("Gleichbehandlung von Ungleichem" oder so...) auch in irgendeiner Weise sinnvoll? Oder wäre es so unsinnig, wie es mir vorkommt?
Wissen wir denn, wie das ungarische Wahlgesetz an dieser Stelle ausgestaltet ist, oder stochern wir nur im Nebel? Ich stochere, ich geb's zu.