01.05.2020, 13:29
(01.05.2020, 13:14)messalina schrieb: Hmm, wie ist das dann, müssen Radler dann auch von selber 1,5 m Abstand zu Autos einhalten? Also wenn sie z. B. vor Ampeln die Autos rechts überholen?
Und was ich auch nicht gefunden habe, wenn Radler jetzt gegen bestimmte Einbahnstraßen fahren dürfen, gibt es dann auch Schilder für die Autofahrer, an denen man das erkennt, also dass Radler entgegenkommen können? Weil es gibt ja Einbahnstraßen aus denen man links in eine Seitenstraße abbiegen will und da ordnet man sich ja mit dem Auto dann ganz links ein. Weil es ja keine Gegenverkehrspur gibt. Und wenn dann aber plötzlich ein Radler auf der selben Spur mir entgegengesaust kommt und ich muss aber gerade warten weil in der Seitenstraße noch ein Fußgänger rüber geht? Dann fährt der mir rein und wer ist dann schuld? Ich steh da ja nur und kann nichts dafür. Weil ich ja gar nicht wissen kann dass da Gegenverkehr kommen kann wenn es kein Warnschild gibt.
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html