19.12.2016, 03:43
(19.12.2016, 00:22)Martin schrieb: Bei dieser Gelegenheit fällt mir eine sinnvolle Bestimmung aus der US-Gesetzgebung ein: Dort ist es in manchen Bundesstaaten so geregelt, dass Tatanwesende, die zur Gruppe des Täters zugerechnet werden können, die gleiche Strafe wie der Hauptäter zu erwarten haben. Würde ich bei uns (nicht nur in diesem Fall) ebenfalls begrüßen.
Martin
Diese Bestimmung mag dann sinnvoll sein, wenn die Anwesenden eine Möglichkeit haben, die Tathandlung zu verhindern. In allen anderen Fällen ist sie willkürliche Gruppenangehörigkeitshaftung.
Im Extremfall müssten Insassen eines Fahrzeugs, dessen Fahrer in Tötungsabsicht plötzlich beginnt Fußgänger umzufahren, mit diesem wegen (versuchten) Mordes ins Gefängnis und kämen in Amerika sogar in die Todeszelle.
Ihr Hardlinertum ist wirklich erschreckend.