11.03.2020, 18:49
Es geht hier nicht nur ums "Schreiben".
Das BVerfG hat ganz klar festgestellt, daß der Jugendliche, also der, der die Beschwerde eingereicht hat,
"in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person"
verletzt wurde.
Das BVerfG hat ganz klar festgestellt, daß der Jugendliche, also der, der die Beschwerde eingereicht hat,
"in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person"
verletzt wurde.