11.03.2020, 16:46
(11.03.2020, 16:19)Don Cat schrieb: Das heißt aber nur, dass es aufgrund der abgegebenen Begründung rechtswidrig war.
Dann hätten sie mal eben besser begründet, nicht wahr?
Exakt! Die ausreichende Begründung ist alles oder nichts, pardon, das non plus ultra.
Es kommt dann nur noch drauf an, welches Gericht was unter 'ausreichend' versteht > schlüssige Darstellung der konkreten Tat.
Solange die offiziellen Videos nicht einsehbar sind, können 'wir' nur warme Luft von feinen Früchtchen bis Unschuldsengel fabulieren. Haben wenigstens die Verteidiger die Videos?
Rein medial sind/wären die mittlerweile Gold wert.
Zitat:"Das führte so zum Tod": Was soll das bedeuten? Als bloße Aussage über Kausalität ist es annähernd läppisch, denn das Opfer ist ja verstorben. Unklar ist aber, was das "so" bedeuten soll: Starb das Tatopfer unmittelbar durch den Schlag? Schlug es mit dem Kopf auf den Boden auf?
Wie es in Augsburg am 6. Dezember war, weiß man natürlich nicht.
usw.
https://www.spiegel.de/panorama/totschla...00794.html