16.12.2016, 15:57
(16.12.2016, 15:54)PuK schrieb: Ja. Aber ich glaube sogar, es wäre kontraproduktiv.
Vorher haben Sie einen erwischten, verurteilten Sexualstraftäter. Mit zumindest der Chance auf Resozialisierung oder "Besserung".
Nachher, nachdem Sie das Gemächt entfernthaben, haben sie einen erwischten, verurteilten Sexualstraftäter, der zudem noch stocksauer über das Abschneiden und völlig unzugänglich für irgendwelche Resozialisierungsbemühungen sein wird, die dieser Staat, der ihm das Gemächt abgeschnitten hat, mit ihm verfolgt.
Das ist keine Medizin. Das ist eher Gift.
Das wäre ein Nachteil, stimmt. Es passt nicht in unserer Rechtssystem, welches auch Vorteile hat. Um das umzusetzen, wäre eine generell strengere Handhabung notwendig, die weitere Konsequenzen nach sich ziehen würde. Das ist ein komplexes Thema.