05.01.2020, 11:30
(05.01.2020, 04:12)Martin schrieb: Ein großer Computermonitor mit einem Pay-TV Receiver und die Sache ist legal erledigt.
Falsch. Nach der alten, bis 2012 gültigen Regelung, hättest Du auch für ein Smartphone GEZ-Abgaben entrichtet, von dem, wie jeder hier im Forum weiß, in deiner Familie vom Säugling bis zur Oma mindestens eines besitzt.
Nach der ab 2013 geltenden Regelung ist die GEZ-Abgabe eine Haushaltsabgabe, die pro Haushalt entrichtet wird, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht.
Du willst doch bitte nicht ernsthaft abstreiten, dass in so gut wie jedem Haushalt ein Gerät irgendwelche Art vorhanden ist, mit der der Empfang abgabepflichtiger Sender möglich ist, oder etwa doch?