05.01.2020, 04:12
(05.01.2020, 01:44)Klartexter schrieb: Auch hier liegen Sie falsch, Martin. Die Fakten:
Ausklinken können Sie sich nur bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit, oder wenn Sie nachweisen, kein entsprechendes Gerät zu besitzen. Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann man übrigens auch in Deutschland von den Gebühren befreit werden. GIS Gebühren Info Service ist das österreichische Pendant zur GEZ.
Ach Klartexter, genau darum geht es ja:
Zitat:Beispiele melde- und gebührenpflichtiger Gerätekonstellationen:
Fernsehgeräte
Kabel-TV
Satelliten-TV
Computer und Tablets mit DVB-T-Stick oder TV-Karte oder Radio- Karte
Radiogeräte und sonstige Geräte mit UKW-Empfang
Quelle: https://www.gis.at/information/meldepflicht
Ein großer Computermonitor mit einem Pay-TV Receiver und die Sache ist legal erledigt.
Martin