30.12.2019, 14:37
(30.12.2019, 13:02)Sophie schrieb: Ein Anwalt kann nicht mehrere der selben Tat Beschuldigte verteidigen ( §146 StPO ). https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__146.html
Ich schrieb ja auch von KANZLEI.
Nein, das ist nicht verboten.
Ein standesrechtliches Kollisionsverbot könnte greifen bei widerstreitenden Interessen. Das regelt § 3 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte ) Ggf. sind dann die Mandate zu beenden.
Recht verständlich erläutert ist das hier
Parteiverrat wäre übrigens ein Straftatbestand https://dejure.org/gesetze/StGB/356.html
Aber ein Zusammenwirken zum gegenseitigen Nutzen?
Also ich finde es auch etwas seltsam, die Verdächtigen einzusperren wegen Verdunkelungsgefahr wenn dann über eine Kanzlei doch wieder die Aussagen angeglichen werden können.
Danke Sophie! Dann ist es ja fast so wie mein Gefühl war. Nur können die das immer viel besser hinschreiben als ich.
Wenn die jetzt alle zur gleichen Kanzlei gehen, ist es aber doch fast ein Geständnis dass die sich absprechen wollen, oder? Dann hätte das Gericht schon irgendwie recht. Aber dann müsste man die nicht in U-Haft tun sondern zu verschiedenen Anwälten. Obwohl, irgendwie kann man sich glaub immer absprechen wenn man nicht in U-Haft ist.