29.12.2019, 18:02
(29.12.2019, 17:52)messalina schrieb: Ich glaube auch es kommt jetzt stark darauf an was die Anwälte von denen veranstalten. Wenn die jetzt zum Beispiel den armen Feuerwehrmann als aggressiven Trinker hinstellen und dass ihre Klienten nur in Notwehr gehandelt haben, dann würde ich aber als Ehefrau mindestens 30 Kollegen als Zeugen laden lassen die das Gegenteil bestätigen können. Und wenn die Ehefrau Nebenklägerin wird dann darf sie das doch bestimmt auch, also Zeugen benennen, oder nicht? Und dann könnte mir als Ehefrau der Prozess gar nicht lange genug dauern wenn die dabei in U-Haft sitzen müssen und aber glauben sie könnten das Ansehen meines Mannes in den Dreck ziehen. Und bestimmt würde auch der eine oder andere Kollege als Zeuge auch mal aus Versehen krank werden.
Das ist alles nicht relevant, mesalina. Das Gericht urteilt nach der Beweislage, und wenn ein Kollege des Opfers plötzlich "krank" ist, dann ist das nur Pech für die Nebenklage und verzögert den Prozess in keiner Weise. Denn zum eigentlichen Tathergang kann der Kollege nichts aussagen, da er nicht dabei war. Insofern spielt sein Ausfall auch keine Rolle für den Verlauf des Prozesses.