28.12.2019, 22:32
(28.12.2019, 22:14)Sophie schrieb: 1. https://treffpunkt-koenigsplatz.de/showt...#pid107803
2. Zwei Gerichte, zwei unterschiedliche Ansichten über das was vorgefallen ist. Oder doch nicht, da das OLG der Begründung des LG für die Aufhebung der Haftbefehle in diesem Punkt gar nicht widerspricht.
3. Bei soviel Vertrauen kann ich mir die Zeit fürs Antworten auch sparen. Blindes Vertrauen habe ich in die Polizei keinesfalls, dafür hat es schon zuviel negative Vorfälle gegeben.
1. Dachte du kennst schon die Begründung des OLG
2. Zwei schon und die alte Regel eben,
für höhere Weihen hat der Herr den Begünstigten auch mehr Verstand gegeben.
3. Das vestehe ich, blind ist mein Vertrauen jedoch nicht.
Den negativen Vorfällen stehen um Vielfaches poitive Vorfälle im Weg.