28.12.2019, 16:32
Zitat:Das Landgericht hatte sie kurz vor Weihnachten zunächst entlassen, das Oberlandesgericht (OLG) in München hat diese Entscheidung jetzt revidiert.
Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass noch nicht abschließend geklärt sei, ob es nicht doch eine Gruppendynamik gegeben habe, die zu dem tödlichen Schlag führte. Man wolle die Ermittlungsergebnisse abwarten, so die Richter. Bis dahin werden die Haftbefehle gegen die sechs Jugendlichen und jungen Männer wegen Beihilfe zum Totschlag wieder in Kraft gesetzt.
Eine Begründung für die Entscheidung des OLG gibt es noch nicht.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/augsb...-1.4738528
Das OLG begründete, aber eine Begründung gibt es noch nicht.