15.12.2016, 10:21
(14.12.2016, 10:38)Martin schrieb: Zudem meine ich mich zu erinnern, dass seit diesem oder letztem Jahr bei einem Umzug das Kennzeichen nicht mehr geändert werden muss. Wenn also jemand aus Hamburg nach Bayern zieht, darf er hier weiter mit dem "HH"-Kennzeichen fahren.
Martin
Ist seit 01.01.2015 so. Lege Wochen später meine dreckigen und verbogenen Nummernschilder bei der Zulassungsstelle auf den Tisch, brauche andere. Da war mal was mit Ordnungsgeld und Frist zur Ummeldung.
"Wenn Sie wollen, gerne. Brauchen S' aber nicht."
Auch recht. Für 35,- sparen kommen wieder die alten hin.
Seitdem auch die vielen WOBberer - wahrscheinlich Tageszulassungen.