15.12.2019, 19:37
(15.12.2019, 19:32)Martin schrieb: Nachdem das Grundgesetz dies ausdrücklich vorsieht, ist so ein Gesetz natürlich grundgesetzkonform. Aber darum gings Ihnen ja gar nicht. Sie wollten nur wieder mit Ihren üblichen Afd- und Rechts-Fäkalien werfen. Pech für Sie, ich bin nicht Serge.
Martin
Das ist eine krude Logik. Das Gesetz muss natürlich grundgesetzkonform sein und das heißt, dass über ein Gesetz das Verlustgründe frei definiert, kein Qusi-Entzug durchgeführt werden kann.
Einfach mal über Verlust und Entzug nachdenken, wenn es nicht zu schwer fällt.
Kleine Hilfe: Verlieren tut man selbst etwas, entzogen wird es einem von jemand anderem. Und immer schön den Gleichheitsgrundsatz im Auge behalten.