15.12.2019, 16:37
(15.12.2019, 16:32)Martin schrieb: Dies ist durchaus zulässig, Klartexter. Es fehlt alleine der politische Wille:
Genau so ist es. Das wollte ich gestern schon schreiben, aber mir kam was dazwischen und dann habe ich es vergessen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann jemandem durchaus entzogen werden. Aber nur, wenn er dadurch nicht staatenlos wird. Völlig richtig.
Das trifft aber in diesem Fall nicht zu, weil er ja noch zwei andere Staatsangehörigkeiten hat. Also geht es in diesem speziellen Fall. Man muss es nur wollen als Behörde.
Nebenbei: Momentan steht der Typ nur unter Verdacht. Und wir schreiben hier schon, als wäre ein Gerichtsurteil gefällt worden, in dem festgestellt wurde, dass er tatsächlich der Täter war. Das sollten wir also eigentlich unterlassen. Denn jeder gilt als unschuldig, selbst wenn er in U-Haft sitzt, bis seine Schuld gerichtlich festgestellt wurde.