14.12.2016, 15:43
(14.12.2016, 15:31)PuK schrieb: Vor 20 Jahren auch? Eher nicht, denn dann hätten sie mich auf dem Amt darauf hinweisen müssen, als ich dort war.
Sie müssen schon dazuschreiben, von wann diese Regelung ist, wenn ich deutlich darauf hingewiesen habe, dass die Geschichte vor 20 Jahren (ziemlich genau) spielt.
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Dann bezweifle ich einfach, dass vor 20 Jahren in A. Politessen unterwegs waren zum Bequatschen!