14.12.2016, 14:31
(14.12.2016, 14:22)Felidae schrieb: So sieht es jetzt aus
Bürgerservice Augsburg
Zitat:Formlose Erklärung des Fahrzeughalters (z. B. Eltern), dass das Fahrzeug vom Antragsteller dauerhaft genutzt wird, und den Reisepass/Ausweis des Fahrzeughalters.
Zusätzlich ist die Vorlage des Führerscheines des Antragstellers erforderlich.
Es ist also immer noch genauso hohl geregelt.
Nun stell dir mal vor, jemand will ein Auto gar nicht dauerhaft nutzen, weil er vielleicht gar keinen Führerschein besitzt. Weil er gar keinen haben will und mit StraBa und Bus und Bahn sehr gut zurecht kommt. Er hat aber einen Vater, der ein Auto und einen FS besitzt, und ihm beim Umzug helfen kann. Er will das fremde Auto nur drei Tage zwecks Umzugs dort parken lassen und dann die nächsten Jahre nicht mehr. Er will und kann das Auto also vielleicht gar nicht "dauerhaft nutzen".
Das geht dann aber nicht mit diesem Auto und dem geplanten Umzug, wenn man nicht Ordnungswidrigkeiten in Kauf nimmt. Weil man dazu ein Kfz braucht, wie leicht einzusehen ist. Also wird jemandem, der ohne Auto in eine beruhigte Wohngegend mit Anwohnerparkausweisen (weil man andererseits das Parkplatz-Chaos irgendwie in den Griff kriegen will), die Möglichkeit zum Umzug dorthin praktisch durch die Stadt Augsburg verwehrt. (Ja gut, wir haben uns dann halt kurzerhand ins Halteverbot oder auf den Anwohnerparkplatz gestellt und es kam gar keine Politesse, mit der wir hätten diskutieren müssen. Möglichst immer einer beim Auto, damit man evtl. noch was verhindern kann. Aber das war pures Glück, dass keine auftauchte.)
Aber am besten wäre wohl, man besorgt sich in dem Fall einen Spediteur, dann kann der sehen, wo er seinen Lkw hinstellt und wie er mit den Politessen fertig wird. Aber nett ist das nicht von der Stadt, sondern ziemlich doof eigentlich.