14.12.2016, 14:22
So sieht es jetzt aus
Bürgerservice Augsburg
Zitat:Falls das Fahrzeug nicht auf Sie selbst (den Bewohner) zugelassen ist, legen Sie bitte folgende Nachweise vor:
- Formlose Erklärung des Fahrzeughalters (z. B. Eltern), dass das Fahrzeug vom Antragsteller dauerhaft genutzt wird, und den Reisepass/Ausweis des Fahrzeughalters.
Zusätzlich ist die Vorlage des Führerscheines des Antragstellers erforderlich.
Die Erklärung der dauerhaften Nutzung kann jedoch nur von einem Fahrzeughalter ergehen, der in engem Verwandtschaftsverhältnis zum Antragsteller steht (Eltern, Großeltern, Kinder).
- Sollten Sie einen Bewohnerparkausweis für ein von Ihnen privat genutztes Firmenfahrzeug beantragen, so legen Sie bitte neben der Bescheinigung der Firma auch eine Gehaltsabrechnung vor. Auf dieser Gehaltsabrechnung muss die Ausweisung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs enthalten sein. Wenn es die eigene Firma ist bringen Sie bitte die Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug mit.
Bürgerservice Augsburg