14.12.2016, 11:36
(14.12.2016, 11:07)Martin schrieb: Nein. Ich wollte Dich lediglich darauf hinweisen, dass nicht jeder mit auswärtigem Kennzeichen ein Auswärtiger sein muss. Wie das in Augsburg mit den Parkausweisen gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Martin
Wenn ich richtig informiert bin kann man jetzt nach einem Umzug das Kennzeichen des vorherigen Wohnorts belassen. Mir fallen in letzter Zeit auch viele VW PKW auf deren Kennzeichen WOB ist.
Kann es sein, dass bei einem Neukauf die Kiste vom Werk zugelassen wird?
Stadt und Land unterscheidet sich ja schon lange nicht mehr im Kennzeichen und mit der der damaligen Reform (jetzt Wiedereinführung) der Kennzeichen (FDB, SMÜ usw) in en A-xx-xx zu verwandeln verschwimmt ohnehin vieles.