14.12.2016, 11:13
(14.12.2016, 11:07)Martin schrieb: Nein. Ich wollte Dich lediglich darauf hinweisen, dass nicht jeder mit auswärtigem Kennzeichen ein Auswärtiger sein muss. Wie das in Augsburg mit den Parkausweisen gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Ziemlich restriktiv. Ich bin mal in die Altstadt umgezogen, bevor ich da eine Weile wohnte.
Und ich hatte kein Auto für den Umzug, nur mein Vater, mit einem Augsburg-Kennzeichen, aber vom Landratsamt, nicht von der Stadt. Weil er eben draußen auf dem Land wohnte.
Jetzt wollten wir einen Anwohnerparkausweis für sein Auto für eine Woche oder so. Nur für diesen Umzug dorthin, also eigentlich nur für drei Tage. Das ging einfach nicht. Es wurde uns beschieden, der Halter des Kfz müsse in der Gegend wohnen (angemeldet sein beim Einwohneramt), für die der Anwohnerausweis beantragt werde. Es gibt da ja noch die Zonen A, B und C. Es könnte auch noch eine D geben, aber da bin ich nicht sicher. Altstadt ist also nicht mal gleich Altstadt in dem Fall.
Was man denn dann mache, wenn eine Politesse kommt? Dann müsse man eben mit ihr verhandeln. Anders ginge es nicht in dem Fall.
Da war ich dann einigermaßen baff.