14.12.2016, 10:38
(13.12.2016, 22:19)PuK schrieb: Die Auswärtigen meinen, da parken zu können, dabei sind da nur Anwohnerparkplätze. Man kann da nicht parken mit auswärtigem Kennzeichen.
Du übersiehst, dass viele Einheimische ein auswärtiges Kennzeichen haben, weil das KFZ auf die Firma läuft und in einer anderen Stadt aufgrund des günstigeren Flottentarifs und/oder des abweichenden Firmenstandorts zugelassen wurde.
Zudem meine ich mich zu erinnern, dass seit diesem oder letztem Jahr bei einem Umzug das Kennzeichen nicht mehr geändert werden muss. Wenn also jemand aus Hamburg nach Bayern zieht, darf er hier weiter mit dem "HH"-Kennzeichen fahren.
Martin