29.11.2019, 11:06
(29.11.2019, 10:54)Bogdan schrieb: Nicht dürfte Sie werden. Mit Ihrem Gefühl lagen Sie richtig. Okay bei Ihrer beruflichen Ausbildung ist dies kein Wunder (Die Bemerkung ist positiv und nicht negativ gemeint)
Es ist hier nachzulesen:
https://www.haufe.de/personal/haufe-pers...26881.html
Ich lese in Ihrem Link folgende Aussage zu dem Entlastungfreibetrag :
Zitat:Arbeitnehmer, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Altersentlastungsbetrag . Die Höhe des Altersentlastungsbetrags berechnet sich nach einem Prozentsatz, der abhängig ist vom Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Dieser Betrag wird dann zeitlebens festgeschrieben. Für 2019 beträgt der Altersentlastungsbetrag bei Steuerpflichtigen, die das 64. Lebensjahr vor dem 1.1.2019, aber nach dem 31.12.2017 vollendet haben, 17,6 % der Einkünfte, höchstens 836 EUR.
Jetzt steh ich offenbar auf dem Schlauch. So wie ich das lese betrifft die Regelung nur Arbeitnehmer, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. LJ vollendet haben.
Was ist denn mit den Jüngeren?
EL könne Sie mal aufklären, bitte?
Und bitte noch den Hinweis auf die Hotline bei der Barmer zu einer zweiten Arztmeinung. Ich finde den Thread gerade nicht.