28.11.2019, 21:56
(28.11.2019, 21:25)leopold schrieb: Es geht um die Übergangsregelung. RV-Beiträge, die früher bereits der Einkommensteuer unterlagen führen heute zu Rentenzahlungen, die nun teilweise nochmals besteuert werden. Das wurde wohl handwerklich nicht sauber gelöst. Dass Renten grundsätzlich in Zukunft zu versteuern sind, hat das BVerfG bereits entschieden.
Werden die RV-Beiträge denn jetzt nicht mehr besteuert?