12.12.2016, 21:41
Traurig nur, daß es soweit kommen muß, daß Privatpersonen Kopfgelder aussetzen müssen, damit sich etwas bewegt. Auch traurig finde ich die Aussage aus Jusitzkreisen, daß die Sachlage wohl mehr verfolgt worden wäre, wäre die junge Frau zu Tode gekommen.
Zitat:Eine Belohnung zur Ergreifung der Täter ist nicht ausgeschrieben. Über die Höhe einer solchen entscheidet die Staatsanwaltschaft. Sie wird allerdings in der Regel nur bei Tötungsdelikten oder bei schwerem Raub ausgeschrieben und liegt bei 5000 bis 10.000 Euro. Im Fall der bei Freiburg ermordeten Joggerin Carolin G. hatte die Staatsanwaltschaft beispielsweise eine Belohnung von 6000 Euro ausgesetzt – hinzu kamen noch 22.000 Euro von privater Seite.
Im Fall der jungen Frau, die auf der Treppe verletzt wurde, war es eine bewusste Entscheidung, darauf zu verzichten: „Wenn die Frau zu Tode gekommen wäre, dann hätte die Sache anders ausgesehen“, erfuhr die „Welt“ aus Justizkreisen.